Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ACOS Facility Management – Stand: 01.01.2026
1. Geltung 1.1. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung. 1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 1 KSchG. 1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Angebote und Leistungen Die im Angebot genannten Preise gelten nur, wenn die Auftragsdaten unverändert bleiben. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind der abgeschlossene Vertrag und diese AGB.
3. Preise und Kostenvoranschläge 3.1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.2. Begründet unser Vertrag ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Unterhaltsreinigung), erfolgt die jährliche Preisanpassung entsprechend der Änderung des Kollektivvertrages für die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger zuzüglich eines pauschalen Aufschlags von 0,5 %-Punkten. 3.3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Leistungsumfang und Gewährleistung 4.1. Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Arbeiten fachgemäß durchzuführen. Unser Leistungsumfang umfasst die Reinigung von normaler Verschmutzung. 4.2. Spezialreinigungen (z.B. Entfernung von Lack, Teer oder ekelerregenden Verschmutzungen) werden als Regieleistungen gesondert nach Aufwand verrechnet. 4.3. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen nach Beendigung unverzüglich zu kontrollieren. Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb von 2 Arbeitstagen (Mo. bis Fr.) erfolgen, andernfalls gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
5. Zahlungsbedingungen 5.1. Wir verrechnen unsere Leistungen bei Dauerschuldverhältnissen monatlich, ansonsten unmittelbar nach Leistungserbringung. 5.2. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug prompt zahlbar. 5.3. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, Mahnspesen in Höhe von derzeit € 40,00 je Mahnung sowie die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu ersetzen.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung 6.1. Wir haften nur für Schäden, die durch krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. 6.2. Etwaige Schäden sind unserer Geschäftsleitung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. 6.3. Durch die vertragliche Vereinbarung einer Kehrung werden die gesetzlichen Pflichten des Wegehalters nicht übernommen, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde.
7. Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen Wurde keine Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Dauer und kann von beiden Partnern unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende des Vertragsjahres mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden.
8. Schlüssel, Zugang und Beistellungen 8.1. Der Kunde stellt uns die notwendige Anzahl an Schlüsseln unentgeltlich zur Verfügung. Bei Verlust wird nur der Ersatz des Einzelschlüssels geleistet (kein Ersatz der Zentralschließanlage). 8.2. Der Kunde hat uns Strom, kaltes/warmes Wasser sowie einen Raum für Material und Personal unentgeltlich beizustellen.
9. Übernahmeverbot Der Kunde verpflichtet sich, unser Personal weder während der Tätigkeit noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß ist eine Konventionalstrafe von € 10.000,00 pro Fall zu bezahlen.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das für den Sitz von ACOS Facility Management (Schwechat) sachlich zuständige Gericht.
Kontaktdaten für das Dokument:
ACOS Facility Management Johann Burkl Gasse 29/4, 2320 Schwechat UID: ATU79077614 E-Mail: office@acos-fm.com
